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Was sagen unsere Gesetze:

 

Grundgesetz:
Art. 14, Abs. 2: 
Eigentum verpflichtet. 
Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Click hier:_____Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


Bay. Verfassung:
Art. 141, Abs. 2: 
Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.

Click hier:_____Verfassung des Freistaates Bayern

 
Bay. Verfassung:

Art. 163, Abs. 4: 
Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.

 

 

 
 
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